Abmahnung ebay: Korrektur Eingabefehler und fehlender Ausweis der MwSt.
Ein eBay-Händler wurde wegen mehrerer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.
So sollen u.a. seine Angaben zum Muster-Widerrufsformularund zum Widerrufsrecht unzureichend sein, der Ausweis der Mehrwertsteuer fehlen und unzureichend auf die Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern hingewiesen werden
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
- Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.
Tipp: Rechtssichere AGB für ebay Spanien
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Telefon: 089 / 130 1433-0
- Fax: 089 / 130 1433-60
- E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de