Abmahnung ebay: Alte Widerrufsbelehrung und unlautere Werbung
Ein Ebay-Händler wurde wegen einer angeblich mehrfach fehlerhaften, weil veralteten, Widerrufsbelehrung und unlauteren Werbemethoden abgemahnt.
Er werbe irreführend mit den Aussagen „Gold“ und „Silber“, werbe mit Selbstverständlichkeiten und die Angaben zur Garantie seien unvollständig.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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Unsere Empfehlung
- Die einer Abmahnung oft beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
- Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
- Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden
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