Abmahnung ebay: Alte Widerrufsbelehrung, Widerrufsfristen & Irreführung

Ein eBay-Händler wurde wegen einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung, unterschiedlichen Widerrufsfristen und irreführenden Angaben abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • „alte“ und damit fehlerhafte Wiederrufsbelehrung
  • widersprüchliche Widerrufsfristen
  • Verstoß gegen Preisangabenverordnung
  • Angabe“versicherter Versand“

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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