Abmahnung ebay: Verwendung von 2 unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen
Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung von zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen und fehlenden Pflichtangaben abgemahnt.
Abgemahnt wird:
- Verwendung zweier unterschiedlicher Widerrufsbelehrungen
- fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
- fehlende Informationen zu den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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