Abmahnung ebay: Widersprüchliche Widerrufsfristen und alte Widerrufsbelehrung
Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich in seiner Widerrufsbelehrung unterschiedliche Widerrufsfristen angebe und die Widerrufsbelehrung außerdem nicht dem aktuellen Rechtsstand entspreche (Gesetzesstand seit dem 13.06.14).
Er handele damit wettbewerbwidrig.
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