Abmahnung Webshop & ebay: Falsche Widerrufsbelehrung
Ein ebay Händler, der auch einen Webshop betreibt wurde wegen einer angeblich falschen Widerrufsbelehrung abgemahnt.
Abgemahnt wird:
- angebliche Verwendung einer Widerrufsbelehrung die sich auf Warenverkäufe bezieht und nicht auf die angebotene Dienstleistung
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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