Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist
Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist machen soll.
So spreche er an einer Stelle von „1 Monat“ an einer anderen Stelle dann aber von „30 Tagen“.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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Tip: Abmahnsichere AGB für Warenhandel über ebay England (B2C & B2B-Handel)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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