Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist
Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich sich widersprechenden Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist abgemahnt.
Der Händler benenne die Widerrufsfrist einmal mit „Frist 1 Monat“ und an anderer Stelle mit „14 Tage“.
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