Abmahnung ebay: Angaben zur Ausübung des Widerrufsrechts
Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil seine Angaben zur Ausübung des Widerrufsrechts unlauter sein sollen.
Vorgeschriebene Pflichtinformationen sollen fehlen.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
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TIPP: Abmahnsichere Widerrufsbelehrung & AGB für ebay England B2C & B2B
Unsere Empfehlung
- Die einer Abmahnung oft beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
- Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
- Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Telefon: 089 / 130 1433-0
- Fax: 089 / 130 1433-60
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