Abmahnung Homepage: Irreführende Werbung
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Homepage/einen Internetauftritt betreffend vorgelegt.
Abgemahnt wird:
- irreführende Werbung mit den Begriffen „Zollamt“ und „Auktion“
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
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- Telefon: 089 / 130 1433-0
- Fax: 089 / 130 1433-60
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