Abmahnung meinpaket.de: Angaben zur Altölrücknahme

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung die Verkaufsplattform meinpaket.de betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe von Rücknahmestellen von Altöl beim Vertrieb von Getriebeöl 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.