Abmahnung Webshop: Rücksendekosten, Vertragssprache und Widerrufsfrist

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen mehrerer angeblich fehlerhafter Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Die abmahnende Firma bemängelt angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten, der Vertragssprache und der Widerrufsfrist.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

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