Abmahnung Onlineshop: Rechtsverletzung an einem Geschmacksmuster
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine geschmacksmusterrechtliche Abmahnung einen Online-Shop betreffend vorgelegt.
Abgemahnt werden:
Verletzung der Rechte an einem Geschmacksmuster („Trachtenhut“)
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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