Abmahnung Webshop: 2 verschiedene Widerrufsbelehrungen und Rügepflicht

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung einen Onlinshop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Verwendung von 2 verschiedenen Widerrufsbelehrungen
  • Auferlegung der kaufmännischen Rügepflicht an Verbraucher

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.