Abmahnung Webshop: Fehlende Grundpreisangabe bei Pistolenschaum

Der Betreiber eines Webshops wurde wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Pistolenschaum abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Produkten in Fertigpackungen 

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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