Abmahnung Internetshop: Werbung mit Geld-zurück-Garantie
Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit Garantieaussagen abgemahnt.
So werbe er unter anderem wettbewerbswidrig mit den Aussagen „2 Jahre Garantie“ und „Geld-zurück-Garantie“.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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