Abmahnung Online-Shop: Unlautere Werbung mit Nahrungsergänzungsmitteln

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen irreführender Werbung hinsichtlich Wirkungsversprechen bei Nahrungsergänzungsmitteln zur Kenntnis gebracht.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich irreführende Werbung mit Nahrungsergänzungsmitteln 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeiten:

 

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