Abmahnung Onlineshop: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Eine Webshop-Betreiberin wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben abgemahnt.
Den von Ihr verwendeten gesundheitsbezogenen Angaben soll die dafür notwendige Zulassung von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) fehlen.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
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- Die einer Abmahnung oft beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
- Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.
- Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden
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