Abmahnung Online-Shop: Angaben zur Mängelrüge

Ein Online-Händler wurde wegen angeblich fehlerhaften Angaben in der Widerrufsbelehrung (z.B. Angaben zur Mängelrüge)abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Angaben zur Mänglerüge
  • fehlende Angabe des Grundpreises 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.