Abmahnung Webshop: Unzureichende Textilkennzeichnung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung wegen angeblich unzureichender Textilkennzeichnung einen Webshop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unzureichende Textilkennzeichnung (Rohstoffzusammensetzung)

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.