Abmahnung Onlineshop: Verstoß gegen die LMIVO
Ein Onlinehändler, der über 3 verschiedene Webshops Lebensmittel und Weine verkauft wurde wegen angeblicher Verstöße gegen die EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIVO) abgemahnt.
Außerdem soll er gegen die Öko-Vverordnung der EU verstoßen haben.
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
- Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.
Tipp: Abmahnsichere AGB für einen Internetshop für Warenhandel mit Verbrauchern (B2C)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
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