Abmahnung Webshop: Unwirksame Vertragsklauseln

Eine Webshop Betreiberin, die Kinderbekleidung und Handgemachtes zum Verkauf anbietet wurde wegen angeblich unwirksamer Vertragsklauseln abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte Angaben zu den Nebenabreden 
  • fehlerhafte Angaben zur Widerrufs- oder Rückgabebelehrung 
  • unwirksame Angaben zur Gewährleistung 

 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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