Abmahnung Sammelstelle: Fehlende EAR-Registrierung
Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-REcht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. in Hamburg zur Kenntnis gebracht.
Der Verein für lauteren Wettbewerb e.V. rügt in dieser Abmahnung die angeblich fehlende EAR-Registrierung für den Verkauf eines Pulverbeschichtungssets.
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
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