Abmahnung Website: Unwahre Behauptungen

Ein Webseitenbetreiber wurde wegen angeblich unwahrer Behauptungen im Zusammenhang mit Pharmaprodukten und einer einstweiligen Verfügung abgemahnt.

 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unwahre Behauptungen bezogen auf die Existenz einer einstweiligen Verfügung 

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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