Abmahnung Bernd Hummel Holding GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Bernd Hummel Holding GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblichen Markenrechtsverletzung.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Bernd Hummel Holding GmbH
Begründung:angebliche Markenrechtsverletzung an der Wortmarke „Flip Flop“ durch den Vertrieb von Produkten mit Verwechlungsgefahr
Rechtlicher Bezug: Markensrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 100.000 €,
Unsere Empfehlung
Die der Abmahnung der Firma Bernd Hummel Holding GmbH beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
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