Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Nicht zulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
Der Deutsche Konsumentenbund e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Mineralwasser abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Mineralwasser mit dem Hinweis „bekömmlich“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Pauschale: 321,30 € brutto
Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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