Abmahnung IDO Verband: Mängelhaftungs- und Widerrufsrecht
Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt weil er angeblich den Verbraucher nicht über ihm zustehende Rechte zum Widerruf und der Mängelhaftung belehrt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- angeblich fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf
- angeblich fehlende gesetzeskonforme Belehrung zur Mängelhaftung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: eBay
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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