Abmahnung Onlineshop: Angaben zum Transportrisiko

Ein eCommerce-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Angaben zur Tragung des Transportrisikos abgemahnt.

Seine Angaben zum Transportrisiko sollen die Rechte des Verbrauchers in wettbewerbswidriger Weise beschränken .

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Tip: Abmahnsichere AGB für einen Onlineshop in Frankreich

Abmahnsichere AGB für einen Onlineshop Frankreich



Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.