Abmahnung Swarovski AG: Verletzung von Namensrechten
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Swarovski AG wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Lorenz Seidler Gossel
Abmahner: Swarovski AG
Begründung:angebliche Verletzung von Namensrechten an der Marke “Swarovski” bzw. “Swarovski-Elements”
Rechtlicher Bezug: Markenrecht
Internet-Plattform: eBay,
Unsere Empfehlung
Die der Abmahnung der Firma Swarovski AG beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen.Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden.
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