Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe: Grundpreis bei Cremes
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen ebay-Händler der Cremes und Bodylotions verkauft wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Begründung: Der Grundpreis sei nicht beim Endpreis angegeben, daher verstoße der Händler gegen die Peisangabenverordnung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.
Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:
- Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.
Weitere Kontaktmöglichkeiten:
- Telefon: 089 / 130 1433-0
- Fax: 089 / 130 1433-60
- E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de