Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. “Grundpreisangabe”

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Begründung:

angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Fertigpackungen

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Anmerkung

Beim Verkauf von festen Lebensmitteln in Aufgussflüssigkeiten (z.B. Obst oder Gemüse in Konserven oder Gläsern), die neben der Gesamtfüllmenge auch das Abtropfgewicht ausweisen, ist der Grundpreis auf das jeweilige Abtropfgewicht zu beziehen.
Hierbei ist zu beachten, dass folgende Erzeugnisse – einschließlich ihrer Mischungen -, auch gefroren oder tiefgefroren, sofern sie gegenüber den wesentlichen Bestandteilen der betreffenden Zubereitung nur eine untergeordnete Rolle spielen und folglich für den Kauf nicht ausschlaggebend sind als Aufgussflüssigkeiten gelten:

Wasser
wäßrige Salzlösungen
Salzlake
Genußsäure in wäßriger Lösung
Essig
wäßrige Zuckerlösungen
wäßrige Lösungen von anderen Süßungsstoffen oder -mitteln
Frucht- oder
Gemüsesäfte bei Obst und Gemüse.

 

weiterführende Links

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