eBay Abmahnung: Irreführende Werbung mit einem nicht mehr aktuellen Testergebnis
Die IT-Recht Kanzlei München wurde über eine Abmahnung wegen irreführender Werbeaussagen mit einem Testergebnis informiert.
Abgemahnt wird:
- angeblich irreführende Werbeaussagen mit der Formulierung: “Test sehr gut” (Ausgabe 06/2009)
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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