Gewerblicher Klimaschutz? Verbraucherzentrale vs. Raumklimageräte
Klimaschutz ist in aller Munde, und auch das Mikroklima des heimischen Wohnzimmers wird immer öfter mit einer Klimaanlage vor den raumklimaschädlichen Einflüssen des Sommers verteidigt.
Da das globale Klima trotzdem ein Thema bleibt, werden einzelne Geräte im Internet gerne als „ökologisch“ oder „umweltfreundlich“ angepriesen. Hiergegen gehen derzeit Verbraucherschutzorganisationen mit einer Reihe von Abmahnungen gegen Onlinehändler vor.
Das grundsätzliche Argument: Diese Geräte mögen raumklimafreundlich sein, sind aber definitiv nicht klimafreundlich oder gar „ökologisch“. Zum Einen verbrauchen sie im Betrieb große Mengen an Energie, zum anderen enthalten sie oftmals klimaschädliche Chemikalien.
Diese Geräte dennoch als „klimafreundlich“ oder „ökologisch“ zu bewerben soll deshalb gegen die Grundsätze der Wahrheit und Lauterkeit des Wettbewerbsrechts verstoßen.
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine entsprechende Abmahnung vor, die gegen einen Baustoffhändler ergangen ist. Dieser hatte in seinen Onlineshop mehrere Raumklimageräte angeboten und beworben. Im Einzelnen wurden die folgenden Fehler bemängelt:
„Öko-Kühlmittel R410a“: Bei R410a handelt es sich um ein fluoriertes Kühlmittel, welches gerade nicht „öko“ sei. Vielmehr seien fluorierte Kühlmittel schon aufgrund des Kyoto-Protokolls als Treibhausgase anzusehen. Die Bezeichnung „Öko-Kühlmittel sei daher irreführend ( §§ 3, 5 UWG)
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