Update Abmahnung Heike Schmidt
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese wiederum mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte, da veraltete Widerrufsbelehrung, angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben hinsichtlich: Rücksendekosten, Speicherung des Vertragstextes, Zustandekommen des Vertrages, Korrektur von Eingabefehlern.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro
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