Verband sozialer Wettbewerb mahnt irreführende Werbung ab
Der Verband sozialer Wettbewerb e.V. hat einen weiteren Betreiber eines Online-Shops wegen angeblich irreführender Wirkungsversprechen abgemahnt.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Verband sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: angeblich unzutreffende und damit unlautere Wirkungsversprechen beim Online-Vertrieb von Kinesio Tapes
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
weiterführende Links
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