Abmahnung Ananda GmbH

 

Die Firma Ananda GmbH hat eine ebay-Händlerin wegen angeblich unlauterer Werbeaussagen abgemahnt.

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Ananda GmbH
  • Begründung: Angeblich irreführende Werbung mit der Bezeichnung „Leder Kroko“ in der Artikelüberschrift, obwohl die Produkte (Handytaschen) aus Kunstleder seien.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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