Abmahnung Prima Decorina, Andrea Claudia Delp
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Prima Decorina, Andrea Claudia Delp wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Prima Decorina, Andrea Claudia Delp
Begründung:angeblich fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
angeblich fehlerhafte Angaben zu den Widerrufsfolgen
angeblich irreführende Werbung mit dem „trusted shops“-Siegel
angeblich irreführende Angaben zur Lieferzeit
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Internetshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 35.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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