Abmahnung Anja Röhr Textilkennzeichnung “Hello Kitty Kissen”
Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Frau Anja Röhr wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhafter Textilkennzeichnung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Baek Law – Anwaltskanzlei
Abmahner: Anja Röhr
Begründung:angeblich unzureichende Textilkennzeichnung beim Vertrieb von Hello Kitty Kissen
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 6.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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