Abmahnung Astragon Software GmbH: Urheberrechtsverletzung am Landwirtschaftssimulator

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Astragon Software GmbH wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an einer Simulationssoftware vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Astragon Software GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an der Software “Landwirtschaftssimulator 2013″ durch Verbreitung derselben in einem sog. P2P Netz (Filesharing)
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeiten:

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