Abmahnung Axel Rühle
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Axel Rühle wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Warnhinweisen und mehr.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Daniel Rühringer Rechtsanwalt
Abmahner: Axel Rühle
Begründung:angeblich fehlender Warnhinweis gemäß Spielzeugverordnung
angeblich fehlender Ausweis der Mehrwertsteuer
angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung („unfreie Sendungen werden nicht angenommen“)
angeblich fehlerhafte Angaben zum Versand („Versand erfolgt in der Regel…“)
angeblich fehlerhafte Angaben bezüglich der 40 € – KlauselRechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 20.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
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