Abmahnung Bären Apotheke: Fehlende Füllmenge, Liste der Bestandteile
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. wegen angeblich fehlender Angabe der Liste der Bestandteile beim Vertrieb von Kosmetikprodukten vor.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
- Abmahner: Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K.
- Begründung:
- angeblich fehlende Angabe der Füllmenge
- angeblich fehlende Angabe der Bestandteile
- angeblich fehlende Angabe des Firma
- angeblich fehlende Pflichtangabe: Mindesthaltbarkeit
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 10.000 €
Unsere Empfehlung
- Die der Abmahnung der Bären Apotheke, Thomas Jürgens e.K. beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls ungeprüft abgegeben werden.
- Aufgrund der möglichen langfristigen Bindungswirkung einer Unterlassungserklärung empfehlen wir generell, vorformulierte Unterlassungserklärungen durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen
Rechtsanwalt prüfen und ggf. anpassen zu lassen. - Im Einzelfall kann es sogar sinnvoll sein, überhaupt keine Unterlassungserklärung abzugeben.
Dies sollte jedoch allein schon wegen des mit einer solchen Entscheidung verbundenen Kostenrisikos immer mit einem spezialisierten Anwalt abgestimmt werden
weiterführende Links
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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.
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