Abmahnung Bellona Frankfurt GmbH: Irreführende Angaben
Die Firma Bellona Frankfurt GmbH hat einen Ebay-Händler wegen angeblich fehlender irreführenderAngaben beim Vertrieb von Schals abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Bellona Frankfurt GmbH
- Begründung:
- Verkauf falsch etikettierter und wahrheitswidrig beworbener Schals
- irreführende Werbung mit den Begriffen „Pashmina“ und „Kaschmir“
- irreführende Angaben zur Faserzusammensetzung eines Textilprodukts
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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