Abmahnung Benjamin Thorn: Widerrechtliche Nutzung einer Fotografie
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Benjamin Thorn wegen angeblich widerrechtlicher Nutzung einer von ihm erstellten Fotografie vor.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Benjamin Thorn
- Begründung: angebliche Uhrheberrechtsverletzung durch nicht autoriserte Nutzung/Verarbeitung einer Fotografie
- Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Schadensersatzforderung: 4.278 €
- Höhe der angesetzten Rechtsverfolgungskosten: 546,69 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
weiterführende Links
- Ihre Abmahnungfür die Abmahnung-Sammelstelle ?
- Abwehr einer Abmahnung
- Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
- Abmahnung Checkliste
- Liste häufiger Abmahngründe
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