Abmahnung Bodum AG, Schweiz
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Bodum AG, Schweiz wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit dem angeblichen Vertrieb einer Produktkopie.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Bodum AG, Schweiz
Begründung:angeblicher Vertrieb einer Produktkopie eines Kaffeezubereiters
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandwert: 100.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
Fazit
Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
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