Abmahnung Pi-Design AG und Bodum AG

Die Firmen Bodum AG und Pi-Design AG haben einen Online-Händler abgemahnt, der angeblich gegen von Ihnen eingetragene Geschmacksmusterrechte verstoße.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Pi-Design AG, Bodum AG
  • Begründung: AngeblicherVerkauf von nahezu identischen Kopien der als Geschmacksmuster eingetragenen doppelwandigen Gläser „Pavina“ und „Canteen“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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