Abmahnung Braun GmbH „Aufsteckbürsten“
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Braun GmbH Hardy wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Braun GmbH
Begründung:angebliche Marken- und Patenrechtsverletzung durch den Vertrieb von Nachahmungen („Aufsteckbürsten“)
Rechtlicher Bezug: Markenrecht/Patentrecht
Handels-Plattform: eBay, Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 350.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen
weiterführende Links
Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradarder IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
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