Abmahnung Brücken-Apotheke, Hartmut Wagner

Die Brücken-Apotheke, Harmut Wagner hat einen Mitbewerber wegen angeblich mehrerer Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Brücken-Apotheke, Harmut Wagner
  • Begründung:
    • fehlende Angabe der Firmierung
    • fehlende Angabe der Berufshaftpflicht
    • fehlende Deklaration von Zusatzstoffen
    • fehlende Angabe des Alkoholgehalts
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

 

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