Abmahnung Busseria Europe Ltd.

Die Firma Busseria Europe Ltd. hat einen Ebay-Händler wegen fehlender Angaben zum Grundpreis und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Busseria Europe Ltd.
  • Begründung:
    • fehlende Widerrufsbelehrung
    • fehlendes Muster-Widerrufsformular
    • irreführende Angaben zur Rücksendung von Produkten
    • fehlende Angaben zum Grundpreis
    • irreführende Informationen zum Datenschutzbeauftragten
    • unzulässige Verkürzung der Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche bei Gebrauchtwaren
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay

Wissenswert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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