Abmahnung BVH GmbH
Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung der Firma BVH GmbH wegen angeblich irreführender Werbung mit dem CE-Zeichen und wegen fehlender Angaben zur Leistungsaufnahme vorgelegt.
Überblick und Inhalt
- Kanzlei: Mundorf, Rechtsanwalt
- Abmahner: BVH GmbH
- Begründung:
- angeblich irreführende Werbung mit dem „CE-Zeichen“
- angeblich fehlende Angabe zur Leistungsaufnahme beim Vertrieb von LED-Kerzen
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Online-Shop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 17.000 €
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
- Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
- Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
- Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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