Abmahnung Carmen Janusch: Geschmacksmuster „Trachtenhut“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Carmen Janusch wegen angeblicher Verstöße gegen das Geschmacksmusterrecht vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Carmen Janusch
Begründung:

angeblichr Rechtsverletzung an dem Geschmacksmuster „Trachtenhut“

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 35.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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